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Interview (von Erhan Kabatas und Sandra Kümin/FJ, Zürich)

Herr Ackermann, wie kamen Sie zur Juristerei?

In meiner Schauspielzeit hatte ich zwei gute Freunde. Beide hatten Kinder, sahen sie aber nie, und sie lebten in unglücklichen Beziehungen. Zwei zerbröckelte Familien und zwei unglückliche Väter. Schuld daran war u.a. die Schauspielerei: Die jungen Schauspieler hatten ein unglaublich hartes Leben, waren stets auf Achse und lebten immer in der Unsicherheit, ob sie tatsächlich ein nächstes Engagement bekommen würden. Das war die Zeit, in der ich meine Frau kennen lernte. Schon damals wollten wir eine Familie gründen. Ich wollte aber nicht bloss ,,Papa von Ferne" sein. Ein Kollege empfahl mir Jus.

Herr Ackermann, wie kamen Sie zur Juristerei?
In meiner Schauspielzeit hatte ich zwei gute Freunde. Beide hatten Kinder, sahen sie aber nie, und sie lebten in unglücklichen Beziehungen. Zwei zerbröckelte Familien und zwei unglückliche Väter. Schuld daran war u.a. die Schauspielerei: Die jungen Schauspieler hatten ein unglaublich hartes Leben, waren stets auf Achse und lebten immer in der Unsicherheit, ob sie tatsächlich ein nächstes Engagement bekommen würden. Das war die Zeit, in der ich meine Frau kennen lernte. Schon damals wollten wir eine Familie gründen. Ich wollte aber nicht bloss ,,Papa von Ferne" sein. Ein Kollege empfahl mir Jus.
So gelangte ich eines Tages über die Kanzel im RWI zum damaligen Studienberater, Herrn Professor Jaag, der mir mit wenigen Worten klar machte, dass es im Recht nicht (nur) um Normen, sondern um Menschen gehe, um die Steuerung des Verhaltens von Menschen zueinander. Das Recht nimmt also Einfluss auf Menschen. Damit bildete ich mir eine Brücke vom Theater, das ich nur sehr ungern verliess, zum Recht. Auch das Theater will zum Teil - wenn es ihm um eine politische Aussage geht - auf Menschen und ihre Vorstellungen und Handlungen einwirken. Daneben sah ich Parallelen zwischen einer Theatervorstellung und einem Gerichtsverfahren; es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass ich noch heute die ,,Atmosphäre" im Prozess, namentlich natürlich im Strafprozess mit seiner dramatischen Spannung besonders liebe. So rutschte ich ins Jusstudium. Nach dem Studium heirateten meine Frau und ich und wir zogen in die USA. Der Umzug kostete mich einige Energie. Ich mochte die USA nicht, war vor allem nach Russland, Ungarn und Italien orientiert. Es entspricht aber - glaube ich - meinem Naturell, meine Vorurteile immer wieder zu hinterfragen und genau hinzusehen, wie es wirklich ist. Deshalb wagte ich den Sprung. Und der hat sich gelohnt. Ich fand schnell Anschluss an die US- amerikanische Gesellschaft und Berufswelt, konnte bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und der Bundesstaatsanwaltschaft arbeiten und besuchte zahlreiche Universitäten. Die Offenheit der Menschen und vor allem auch der Wissenschafter war für mich ungewöhnlich und faszinierend. Das motivierte mich zu meiner Dissertation, einem Rechtsvergleich im Bereich Geldwäscherei.

Worin bestehen typische Unterschiede zwischen der amerikanischen und schweizerischen Rechtswelt?
Verschieden ist z.B. das Freiheitsverständnis: Die Prozessgarantien sind dort völlig selbstverständlich. Denken sie nur an die Miranda-Klausel, also an den Grundsatz, dass der Beschuldigte bereits bei der polizeilichen Festnahme auf seine Rechte aufmerksam zu machen ist. Oder daran, dass z.B. ein Kofferraum nur dann von der Polizei durchsucht werden darf, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das wird sehr ernst genommen. Erhärtet sich aber ein gewisser Verdacht, ist der Beschuldigte stärker der öffentlichen Missachtung ausgeliefert als bei uns. Zudem lässt sich in einem Geschworenengerichtssystem nicht immer klar zwischen Rechts- und Moralentscheiden trennen. Das liberale Denken und Handeln wird also auch in den USA nicht durchgezogen. Geradezu menschenverachtend sind manche Formen des StrafvoIIzugs. Verschieden ist auch das Gerechtigkeitsverständnis: Man vertraut mehr auf die prozessuale Gerechtigkeit, die materielle Gerechtigkeit bzw. Wahrheit ist eher zweitrangig. Wenn z.B. in einem erstinstanzlichen Verfahren der Angeklagte freigesprochen wird, steht dem Staatsanwalt in der Regel kein Rechtsmittel mehr zur Verfügung. Freispruch ist Freispruch! Solche Vergleiche haben eine Faszination, tragen aber stets auch die Gefahr der Simplifizierung in sich. Richtig spannend und wissenschaftlich ergiebig wird der Vergleich erst bei den Detailfragen unter Berücksichtigung der gesamten Rechtskultur eines andern Landes.

Erinnern Sie sich an spektakuläre, mit dem gesunden Menschenverstand kaum zu vereinbarende Fälle?
Ihre Frage ist wohl provokativ gemeint, sie fragen indirekt nach dem ,,kranken Menschenverstand" im US- amerikanischen Rechtskreis? Mit dem sog. ,,gesunden Menschenverstand" wurden in der Geschichte bekanntlich die absurdesten und schrecklichsten Normen legitimiert. Ich verwende diese Klassifizierung daher nicht. Klassisch für die rechtskulturellen Unterschiede ist aber wohl folgendes Beispiel: Ein Haschischzigarettenstummel auf einer Yacht allein genügt und das Schiff wird durch den Staat eingezogen, weil die Vermutung besteht, das Schiff habe in irgendeiner Form als ,,Delikts- Werkzeug" gedient.

Wenn Sie einen Werbeslogan für Ihr Fach kreieren müssten, wie würde der lauten?
Werbeslogan für Straf- und Strafprozessrecht? Da bin hin- und her gerissen. Denn es wäre ja an sich schön, wenn es das Strafrecht gar nicht gäbe. Man kann schlecht Werbung machen für etwas, das eigentlich abgeschafft werden müsste. Da ein Strafrechtsstaat aber nicht nur von rechtsstaatlichen Normen, sondern mindestens ebenso von rechtsstaatlich denkenden Polizistinnen, Untersuchungsrichterinnen, Staatsanwälten/innen und Strafrichterlinnen geprägt wird, ist es mir ein Anliegen, jene Menschen für das  Strafrecht zu begeistern, welche das Strafrecht als ein Instrument des Schutzes der Freiheit und nicht der Unterdrückung sehen. Die Faszination für das Strafrecht ergibt sich daraus, dass es kaum ein anderes Rechtsgebiet gibt, in welchem der Mensch so stark im Mittelpunkt steht: mit seinen Emotionen, seinem Leben und Sterben, seiner Verantwortung im menschlichen Zusammenleben. Für die Studierenden ist Strafrecht gar ein Modell menschlicher Verantwortung und ein Modell kollidierender Freiheitsinteressen.

Strafrecht handelt von “Guten und Bösen“: von Tätern und Opfern. Manchmal ist die “Rollenzuteilung” aber schwierig, weil ein Täter gewissermassen auch Opfer ist. Wie geht man in der Praxis damit um?
 Sie sprechen doch hoffentlich nicht auf jene Vergewaltigungsfälle an, in welchen der Frau vorgeworfen wird, sie sei nicht wirklich Opfer, weil sie zu leicht bekleidet war, und geltend gemacht wird, der Mann sei nicht wirklich Täter, weil er der ,,Versuchung“ nicht widerstehen konnte.
Aus meiner Sicht ist auch jene Frau Opfer, welche nackt um Mitternacht an einem einsamen See spazieren geht, wenn sie vergewaltigt wird. Sie muss das uneingeschränkte Recht haben, einen solchen Spaziergang zu unternehmen. Wenn das Strafrecht hier eingreift, ist dies nichts anderes als Freiheitsschutz.
Manchmal wird aber jemand als Täter bezeichnet, obwohl er gar keiner ist: Als Untersuchungsrichter habe ich wiederholt unspektakulär und vielleicht auch undogmatisch „Täter“ und ,,Opfer“ ,,sur place“ zusammengeführt, um die bestehenden Aggressionen und Vergeltungsgefühle gegen den ,,Täter“ abzubauen. Z.B. brachte ich einen Lastwagenchauffeur und die Eltern eines tödlich verunfallten Kindes auf der Unfallstelle zusammen. Anfänglich schlug die Mutter kreischend mit den Fäusten auf den Chauffeur ein. Im späteren Gespräch erkannten die Eltern aber, dass der Chauffeur beim besten Willen den Unfall nicht verhindern konnte. Wichtig war allein schon, dass sich die Beteiligten in die Augen schauten. Am Ort des schrecklichen Ereignisses und in der hoch emotionalen Stimmung des grässlichen Vorfalles kann man oft das erreichen, was Monate später im Prozess nicht mehr erreicht werden kann: Verständnis für die tatsächliche Situation und Versöhnung. Ich denke, solche Methoden müssten weiterentwickelt werden. Denn letztlich geht’s in jedem Straffall um Friedenssicherung im weitesten Sinn.

Was halten Sie von der Behauptung, das Strafrecht schaffe Täter?
Das ist eine Binsenwahrheit. Zwar ist der Mörder bereits nach allgemeiner Auffassung Täter, auch ohne Strafrecht. Auch derjenige, der räuberisch erlangtes Bargeld durch mehrere Konten schleust, galt bereits als Geldwäscher, bevor Art. 305bis StGB in Kraft stand. Mörder oder Geldwäscher im strafrechtlichen Sinne ist er aber nur wegen des Strafrechts. Insofern schafft das Strafrecht Täter.
Das Strafrecht schützt aber umgekehrt auch den Täter, indem es definiert, wie lange wer wofür ins Gefängnis geht, so dass sich die unberechenbare Volksmasse nicht auf den Täter stürzen kann. Der Grund, warum sich ein Täter evtl. als Opfer fühlen könnte, liegt meines Erachtens nicht im Bereich des materiellen Strafrechts (Opfer ist jemand, der verletzt worden ist; durch eine materiellrechtliche Bestimmung allein kann man nicht verletzt sein), sondern im Strafprozess. Und zwar dann, wenn ein Angeklagter nicht ernst genommen, nicht richtig behandelt, respektive zum Verfahrensgegenstand erniedrigt wird. Die neue gerichtspsychologische Literatur zeigt deutlich, dass jemand, der im Prozess fair behandelt wurde, selbst ein so genannt ungerechtes Urteil viel eher akzeptiert als einer, der nicht fair behandelt wurde.

Herr Ackermann, Sie wurden an die Universität Luzern berufen. Im Herbst verlassen Sie Zürich. Was ist Ihre Motivation, in Luzern neu zu beginnen?
Es ist die einmalige Chance an einer völlig neuen Rechtsfakultät von Beginn an mitzuwirken, eigene Ausbildungsmodule zu entwerfen, den ,,Campusgeist" wesentlich mitzuprägen usw. Bereits die bisherigen Sitzungen der Fakultät haben die packende Aufbruchstimmung zum Ausdruck gebracht. Ich möchte die neue UNILU zur Hefe im Teig der Stadt Luzern, vielleicht gar der ganzen Zentralschweiz machen. Hier sollen universitäre Ideen gären und verwirklicht werden. Einmalig sind natürlich z. B. auch die kleinen, überschaulichen Verhältnisse und die damit verbundene Intimität.

Haben Sie bestimmte Ziele für Luzern?
Die Ziele sollten für jede Universität und für jede Rechtsfakultät gleich sein:
Wissenschaft betreiben, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studierenden fördern und auf die praktische Tätigkeit vorbereiten. Streiten kann man sich über die Gewichtung und über die Methoden. An der UNILU stehen die Studentin und der Student im Mittelpunkt. Das ist keine schöne, trendige Floskel; mir ist es damit sehr ernst! Ich möchte umgeben sein von kritischen Studentinnen und Studenten, die sich an der UNILU von Beginn weg auch als Wissenschafterinnen und Wissenschafter verstehen, ihrer Sprache und ihren Argumenten vertrauen, mit offener Kritik umgehen können usw. Ich möchte zeigen, wie die Wissenschaft aus der Praxis und wie die Praxis aus der Wissenschaft Ideen schöpfen können. Ich will das Strafrecht möglichst authentisch vermitteln und den Studierenden die Methoden aufzeigen, dieses ,,reale Strafrecht" mit wissenschaftlichen Mitteln zu reflektieren und schliesslich auch zu verbessern. Die Studierenden sollen die im Strafverfahren freigesetzten Emotionen bei ihren Entscheidungen für den Opfer- und/ oder Täterschutz mitberücksichtigen. Ich hoffe, das gelingt: Immerhin bin ich ein begeisterter Strafrechtler, da kann vielleicht schon mal ein Funke Begeisterung rüberspringen.

Sie sagen, Sie seien begeisterter Strafrechtler. Waren Sie das immer schon?
Als Student hasste ich Strafrecht. Ich dachte, Strafrecht hätte nur unmenschliche Dimensionen und es passe nicht zu meiner philanthropischen Haltung. Ich verstand nicht, warum sich Menschen erlauben, andere Menschen zu bestrafen und dann sogar ins Gefängnis zu stecken. Strafen sind unmenschlich. Schon als Gymnasiast befasste ich mich eingehend mit dem Zweiten Weltkrieg. Dort wurde das Strafrecht pervertiert und ich wollte nicht in einem Rechtsgebiet arbeiten, das derart grauenhafte Formen annehmen kann. Und die vielen Tatbestandsmerkmale, die man für die Prüfungen lernen musste, schreckten mich zusätzlich ab. Ich hielt es für ein Fach der Begriffe ohne Gestaltungsmöglichkeit. Dazu kommt, dass ich früher im Strafverfahren etwas Voyeuristisches sah, das nicht zu mir passt. Erst durch meine Arbeit im Bereich Geldwäscherei kam ich zum Strafrecht, quasi über eine wirtschafts- und finanzmarktrechtliche Schiene. Plötzlich sah ich die ungemein menschliche Dimension. Ich begann mich für Fragen im Grenzbereich von Strafrecht und Philosophie zu interessieren, z.B. was Schuld ist und ob es Kollektivschuld gibt. In den letzten Jahren fand ich überdies Zugang zu den spannenden Fragen der Psychiatrie und der Psychologie im Strafrecht.

Möchten Sie mit Themen dieser Art erreichen, dass Ihre Studierenden Strafrecht mögen oder zumindest nicht hassen?
Um die wirkliche Bedeutung des Strafrechts plausibel zu machen, möchte ich eine grosse Berührungsebene zur strafrechtlichen Praxis schaffen. Im Strafverfahren steht für den Einzelnen - Opfer wie Täter - sehr viel auf dem Spiel; das müssen die Studierenden von Beginn an begreifen. Primär sollen sie aber die zentralen Strukturen und Begriffe des Strafrechts im Kopf haben und dann darüber hinaus denken und das ,,Gegebene“ hinterfragen können. Ich werde also nicht mit philosophischen Themen beginnen, aber ich werde mir erlauben, immer wieder mal ein (rechts)philosophisches Fenster zu öffnen. Ich werde auf alle Fälle versuchen, bereits in den ersten Semestern verantwortungsvolle Leute dafür zu gewinnen, später als Untersuchungsrichter, Strafverteidiger oder Strafrichter tätig zu werden. Studentinnen und Studenten mit wissenschaftlichem Flair möchte ich auf den wissenschaftlichen Weg vorbereiten.

Ihre für Zürich ungewöhnlich direkten Unterrichtsmethoden sind bei einem sehr grossen Teil der Studierenden ausserordentlich beliebt, zum Teil schrecken sie aber auch ab. Werden Sie Ihre Unterrichtsmethoden beibehalten?
Ich muss das mit den Studentinnen und Studenten absprechen, die nach Luzern kommen. Ich stelle mir vor, dass es im Wesentlichen zwei Gruppen geben wird. Einerseits jene, die nach Luzern kommen, weil es von der örtlichen Distanz nahe liegt. Und andererseits jene, die die Universität Luzern bewusst aussuchen, weil sie am völlig neuen Konzept teilhaben möchten und von der intimeren Uniwelt profitieren wollen.
In beiden Gruppen wird es Menschen geben, die meine Direktheit mögen, und solche, die sie nicht mögen. Generell muss ich mich aber wohl im Unterricht ein wenig zurücknehmen, da die Studierenden in Luzern sich ihre Dozenten nicht aussuchen können wie in Zürich. Ich möchte niemanden brüskieren. Aber ich bin auch überzeugt, dass es in der Juristenausbildung eine gewisse Direktheit braucht. Der ganze Job ist später nur auf Direktheit und Auseinandersetzung angelegt. Wer das in der Ausbildung nicht lernt, dem entgeht was.

Sie haben lange Zeit in Zürich gelernt und gelehrt. Werden Sie die Zürcher Dogmatik „mitnehmen” oder gibt es bald eine „Luzerner Lehre”?
Ich werde sämtliche Lehrbücher empfehlen, da ich kein Anhänger einer Schule bin, sondern Anhänger der Sache. Jusstudierende sollten es aushalten, dass sie verschiedene Bücher konsultieren müssen. Meine Prüfungen werden demgemäss aussehen. Es entspricht der Rechtswelt, dass man die eine Frage nach Rehberg/Donatsch, die andere nach Stratenwerth und die dritte nach Trechsel löst. Dogmatische Vielfalt und Wertepluralität soll auch universitäre Realität sein.

Das heisst, Sie werden in naher Zukunft kein ein eigenes Lehrbuch herausgeben?
Zumindest keine Lehrbücher zum AT oder BT. Es gibt genug wirklich gute. Das heisst aber nicht, dass ich keine Bücher schreiben bzw. herausgeben werde.

Inwiefern unterscheiden sich das Zürcher und das Luzerner System eigentlich?
Der Studienaufbau ist verschieden. An der UNILU ist das Studium in drei Blöcke gegliedert (Stichwort: Bologna-Modell): in ein Orientierungsjahr, in das Bachelor- und in das Masterstudium. Bereits mit dem Abschluss des Bachelorstudiums soll man in der Wirtschaft bestehen können. Ich bin heute noch skeptisch und glaube nicht recht daran, dass die Wirtschaft Leute mit diesem Abschluss braucht. Aber ich lasse mich überraschen. Die Möglichkeit, nach drei Jahren einen Bachelor - Abschluss zu haben, ist aus meiner Sicht nicht das Zentrale. Es geht mehr um die Strukturierung des Studiums und um lenkende Prüfungen. Man kann mit der Dreistufigkeit des Studiums die Lernkultur der Studierenden beeinflussen: Indem man z. B. wiederholt vernetzte Prüfungen macht, zwingt man die Studierenden zum vernetzten Denken. Aufgrund des guten Betreuungsverhältnisses insbesondere in den ersten beiden Semestern wird es zusätzlich früher und leichter zu erkennen sein, wer für die Juristerei geeignet ist und wer nicht. Neben den fachlichen sollen aber auch die sozialen und persönlichen Kompetenzen gefördert und bewertet werden. Die Credit -Punkte-Vergabe ermöglicht ausserdem die grösstmögliche Mobilität der Studierenden zwischen in- und ausländischen Universitäten.
Auf vernetztes und fächerübergreifendes Denken lege ich grössten Wert. Für meinen Fachbereich bedeutet das, dass ich von Anfang an z.B. Strafprozessrecht, materielles Strafrecht und teilweise sogar Strafvollzugsrecht miteinander verknüpfen werde. Und auch im strafrechtlichen Bereich sollen z.B. zivil- oder verwaltungsrechtliche Vorfragen bewältigt werden können. Die UNILU ist in Sachen Bologna-Modell eine der federführenden Universitäten der Schweiz. Dieses Modell stösst natürlich nicht überall auf helle Begeisterung; persönlich bin ich ein grosser Befürworter. Klar, auch mir wäre das alte System grundsätzlich lieber: Alle Studierenden sitzen immer in den Vorlesungen oder in der Bibliothek, werden hervorragende Juristen mit einem breiten Wissen, gehen nur an eine Schlussprüfung und zeigen dort, dass sie in Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie ebenso versiert sind wie in Sachen- und Zivilprozessrecht. Die Realität sieht heute leider anders aus: Man schluckt in letzter Minute eine ungeheure Stoffmasse in sich hinein, um sie möglichst schnell wieder auszuspucken. So habe auch ich schon studiert. Das ist unbefriedigend, für Dozenten und Studierende. Auf diese Realität muss man mit wiederholten, guten Prüfungen reagieren. Gute Prüfungen sind solche, die die Studierenden dazu anhalten den wichtigeren Stoff vertieft zu lernen und argumentativ dazu Stellung zu nehmen. Die Bologna - Entwicklung schimpfen einige  „VerschuIung”. Aus meiner Sicht ist die Verschulung der Uni schon lange eingetreten. Die Universität in ihrem eigentlichen Sinne, in welcher der Student völlig freiwillig in den verschiedensten Fakultäten Vorlesungen besucht, ist ,,passé“. Heute klammern sich die Studierenden oft gar in den einzelnen juristischen Fachgebieten an ein bestimmtes Lehrbuch und versuchen es - regelmässig erst ganz kurz vor der Prüfung - auswendig zu lernen. Das ist das Bild einer schlechten Schule, das Bologna-Modell kann daraus vielleicht eine gute Schule machen.

Könnten Sie sich das Bachelor/Master-System auch für Zürich vorstellen?
Zürich hat wohl zu viele Studenten bzw. zu wenig Dozenten für das Bologna-Modell. Die Einführung des neuen Systems wäre schwierig und mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Ich denke, Zürich sollte Luzern einmal „laufen lassen“ und die Entwicklung beobachten. Ich weiss letztlich auch nicht, welches System besser ist; fest steht nur, welches mich derzeit als Dozent reizt. Vielleicht werden die Zürcher da und dort etwas neidisch. Das könnte ganz spannend werden und uns in Luzern auch zeigen, dass wir einen guten Job machen.
Zürich hat aber sehr viel zu bieten und ist z.B. im Bereich der Grundlagenfächer sehr stark. Da mir die Fächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie am Herzen liegen, habe ich diesbezüglich gewisse Bedenken für Luzern; wir werden da auf vieles verzichten müssen. Aber wir sind natürlich froh, wenn es andere Universitäten gibt, die andere Strukturen haben und Grundlagenfächer breiter anbieten als wir.

Fällt der Abschied von Zürich schwer?
Abschied nehmen fällt immer schwer, von Zürich ganz besonders. Ich mag die Zürcher Studierenden. Sie haben etwas Kraftvolles. Und von den vielen guten Kollegen und Freunden wegzugehen, wird bestimmt auch nicht einfach sein. Meine Familie und ich werden aber (zumindest für die nächste Zeit) noch in Winterthur wohnen bleiben. Deswegen ist der Abschied nur ,,ein halber“. Beim Pendeln nach Luzern kann ich immer wieder mal im RWI vorbeisehen.

Was hat Ihnen in Zürich nicht gefallen?
Die zunehmende Anonymität und die total überfüllten Hörsäle.

Haben Sie Änderungsvorschläge für Zürich?
Das Betreuungsverhältnis soll ja bald wesentlich besser werden. Das ist erfreulich. Damit kann sicher auch dem Trend zum anonymen Studium entgegengewirkt werden. Vielleicht noch ein Vorschlag: Aus meiner Sicht ist heute ein Studium ohne Auslanderfahrung nicht mehr zeitgemäss. Die Erfahrungen, die man macht, wenn man sich in fremde Rechtssysteme, fremde Rechtskulturen und Sprachen eindenken und einlassen muss, sind unwiederbringlich. Auslandsemester sollten deshalb auch von der Uni Zürich institutionell gefördert werden, was auch bedingt, dass vor jedem Auslandsemester die anzurechnenden Fächer bereits für alle klar feststehen.

Welchen Tipp geben Sie Erst-/Zweitsemestrigen?
Machen Sie die Universität Zürich zum Campus: Leben Sie da, festen Sie da und lernen Sie da. Sagen Sie sich bewusst: Ich will das Studieren erleben! Wenn das Leben ausschliesslich an einem anderen Ort stattfindet, ist das schade um die Studentenzeit. Setzen Sie sich auch für Studentenanliegen ein, damit die paar Sachen, die nicht rund laufen, besser werden. Studierende sind nicht zum Verwalten da und sollen sich auch nicht verwalten lassen.

Welche Tipps richten Sie an Höhersemestrige?
Erstens: Lernen Sie mit Methode, möglichst clever und ökonomisch. Wählen Sie die Fächer so, dass Sie Freiräume haben („Erholungsinseln”).
Zweitens: Haben Sie Teil an der Wissenschaft. Schreiben Sie doch mal eine Urteilsbesprechung oder publizieren Sie Ihre Seminararbeit.
Drittens: Werfen Sie öfters mal einen Blick in andere Fakultäten. Nicht unbedingt diejenige, die alles auswendig kann, ist eine gute Juristin, sondern diejenige, die einen möglichst breiten ,,Horizont” hat. Zahlreiche Impulse für das eigene Jusstudium lassen sich gerade auch in fakultätsfremden Vorlesungen gewinnen.
Viertens: Sammeln Sie Ausland- und Praxiserfahrung. Das Jusstudium wird spannend, wenn man merkt, wie es in der Praxis läuft und dass die Unterscheidung ,,vorsätzliche Tötung”/“Mord” nicht bloss Schulstubenstoff darstellt, sondern eine erhebliche praktische Bedeutung hat. Dass jede Auslanderfahrung gut tut, versteht sich von selbst.

Und vielleicht noch ein Wort zum Schluss?
Ein Dank vielleicht, ein Dank an alle Studentinnen und Studenten unserer Fakultät für die unvergessliche, gute Zeit, die ich mit ihnen verbringen durfte.
,,Adieu“ und - eventuell - ,,Auf Wiedersehen“!

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